Digital-Lexikon · IT-Service

Was ist zertifi­zierte Datenlö­schung?

Kurz erklärt

Zertifizierte Datenlöschung ist das nachweisbare, unwiderrufliche Löschen von Daten auf Festplatten, SSDs, Smartphones und anderen Datenträgern nach anerkannten Verfahren. Ein Löschprotokoll mit Seriennummer dokumentiert den Vorgang und dient als Beleg gegenüber Kunden, Prüfern und Aufsichtsbehörden.

Kategorie IT-ServiceLesezeit ca. 3 Min.Stand 16. Oktober 2026
Beitragsbild: Zertifizierte Datenlöschung

Zertifi­zierte Datenlö­schung: Definition

Das einfache Löschen von Dateien oder das Formatieren einer Festplatte entfernt Daten nicht wirklich: Sie lassen sich oft mit frei verfügbaren Werkzeugen wiederherstellen. Bei der zertifizierten Datenlöschung werden Daten dagegen mit einem anerkannten Verfahren unwiederbringlich entfernt, und ein Protokoll belegt Gerät, Verfahren, Zeitpunkt und Ergebnis.

Zum Einsatz kommen drei Wege: das Überschreiben der Daten mit Software, das kryptografische Löschen verschlüsselter Datenträger durch Vernichtung des Schlüssels und die physische Zerstörung, etwa durch Schreddern. Orientierung bieten die Norm DIN 66399 für die Vernichtung von Datenträgern und die internationale Richtlinie NIST SP 800-88.

Verfahren und Beson­der­heiten

Welche Methode passt, hängt vom Datenträger und vom Schutzbedarf der Daten ab. Bei klassischen Festplatten genügt oft das Überschreiben nach anerkanntem Verfahren. Bei SSDs ist das Überschreiben dagegen unzuverlässig, weil der Controller Speicherzellen intern verwaltet; hier sind herstellerspezifische Löschbefehle, kryptografisches Löschen oder Zerstörung gefragt.

  • Festplatten (HDD): Überschreiben mit Löschsoftware oder Schreddern
  • SSDs und NVMe: Secure-Erase-Befehl, kryptografisches Löschen oder Zerstörung
  • Smartphones und Tablets: Verschlüsselung plus Werkseinstellung, bei Bedarf Löschen über die Geräteverwaltung
  • Defekte Datenträger: physische Zerstörung nach DIN 66399
  • Löschprotokoll mit Seriennummer, Verfahren, Datum und Ergebnis
  • Dokumentierte Übergabe und Transportkette bei externer Abholung

Praxis­bei­spiel: Arztpraxis tauscht zehn Rechner

Eine Arztpraxis ersetzt zehn Arbeitsplatzrechner. Auf den Festplatten liegen Patientendaten, die besonders geschützt sind. Die Altgeräte stehen im Keller, ein Mitarbeiter möchte einen Rechner mit nach Hause nehmen, und ein Recyclinghof bietet die Abholung an. Ob und wie die Daten gelöscht wurden, weiß niemand.

Die Praxis beauftragt eine dokumentierte Löschung: Geräte werden erfasst, Datenträger gelöscht oder zerstört, und für jedes Gerät entsteht ein Protokoll. Brauchbare Rechner werden weitergegeben, defekte Datenträger physisch vernichtet. Die Praxis kann so im Streitfall nachweisen, dass Patientendaten nicht in falsche Hände gelangt sind.

Rechtlicher Hintergrund und typische Fehler

Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss sie nach der DSGVO angemessen schützen und löschen, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Das schließt Datenträger am Ende ihrer Nutzung ein. Ein Löschprotokoll hilft, die geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen. Beauftragen Sie einen Dienstleister, ist in der Regel ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nötig.

Typische Fehler sind das bloße Formatieren, Datenträger, die beim Gerätetausch vergessen werden, Smartphones ohne Rücksetzung, SSDs, die nur überschrieben werden, und fehlende Nachweise. Auch Wechseldatenträger, Cloud-Speicher und Drucker mit eingebauter Festplatte werden gern übersehen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Worauf Unternehmen achten sollten

Legen Sie fest, welche Geräte und Datenträger bei Austausch oder Rückgabe gelöscht werden müssen, und verankern Sie das im Offboarding und im Gerätetausch-Prozess. Nano Concepts organisiert Rücknahme, Inventur und zertifizierte Löschung im Rahmen von Rollouts, dokumentiert jedes Gerät und liefert die Nachweise für Ihre Unterlagen.

Häufige Fragen zu Zertifi­zierte Datenlö­schung

Nein. Beim Formatieren oder Löschen von Dateien bleiben die Daten meist physisch erhalten und lassen sich mit gängiger Software wiederherstellen. Erst ein anerkanntes Löschverfahren, kryptografisches Löschen oder die Zerstörung des Datenträgers macht Daten unwiederbringlich unlesbar.

Üblich sind Gerätetyp, Seriennummer des Datenträgers, eingesetztes Verfahren und Software, Datum und Uhrzeit, Ergebnis der Prüfung und die verantwortliche Person oder der Dienstleister. Das Protokoll dient als Nachweis gegenüber Kunden, Prüfern oder Aufsichtsbehörden und gehört zu Ihren Unterlagen.

Einfaches Überschreiben ist bei SSDs unzuverlässig. Besser sind der vom Hersteller vorgesehene Secure-Erase-Befehl oder kryptografisches Löschen bei verschlüsselten Laufwerken. Ist das nicht möglich oder der Datenträger defekt, bleibt die physische Zerstörung die sicherste Lösung.

Bei defekten Datenträgern, die sich nicht mehr löschen lassen, und bei sehr hohem Schutzbedarf. Die Norm DIN 66399 definiert dafür Schutzklassen und Sicherheitsstufen mit maximalen Partikelgrößen. Für normale Büro- und Kundendaten genügt häufig ein zertifiziertes Löschverfahren mit Protokoll.

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