Web20. Mai 20265 Min. LesezeitRedaktion Nano Concepts

Barriere­freiheit nach BFSG: Was für Websites, Shops und Apps gilt

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wen es betrifft, was barrierefreie Websites und Apps ausmacht – und wie Sie pragmatisch starten.

Beitragsbild: Barrierefreiheit nach BFSG: Was für Websites, Shops und Apps gilt

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt eine EU-Richtlinie um und verpflichtet viele Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen, diese barrierefrei zu gestalten. Für Websites, Online-Shops und Apps stellt sich deshalb die Frage: Was verlangt die Barrierefreiheit nach BFSG konkret – und wie setzen Sie sie pragmatisch um?

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über Anwendungsbereich, Anforderungen und typische Barrieren und zeigt einen realistischen Weg zur Umsetzung.

Wen das Gesetz betrifft

Im Fokus stehen Dienstleistungen für Verbraucher, insbesondere der elektronische Geschäftsverkehr – also etwa Online-Shops und Buchungsstrecken, über die Verträge mit Endkunden geschlossen werden. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen.

Neben dem Onlinehandel nennt das Gesetz weitere Bereiche, etwa Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books, Telekommunikationsdienste und bestimmte Angebote im Personenverkehr. Reine B2B-Angebote stehen in der Regel nicht im Fokus. Ob Ihr Angebot im Einzelfall erfasst ist, sollten Sie im Zweifel rechtlich prüfen lassen.

Wichtig ist der Blick auf die gesamte Strecke: Barrierefrei sein muss nicht nur die Startseite, sondern der komplette Weg vom Produkt über den Warenkorb bis zur Bestellbestätigung.

Auch wenn Sie nicht unter das Gesetz fallen, lohnt sich Barrierefreiheit: Sie verbessert die Bedienbarkeit für alle – etwa für ältere Menschen, bei Sonnenlicht auf dem Smartphone-Display oder mit einem vorübergehend verletzten Arm.

Was barrierefrei bedeutet

  • ausreichende Kontraste und skalierbare Schrift
  • vollständige Bedienung per Tastatur
  • Alternativtexte für Bilder und verständliche Formulare
  • klare Struktur mit Überschriften und Landmarks
  • eine Erklärung zur Barrierefreiheit

Als technischer Maßstab dienen in der Praxis die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

Die WCAG ordnen ihre Anforderungen vier Grundprinzipien zu. Inhalte müssen wahrnehmbar sein, etwa durch Textalternativen und ausreichende Kontraste. Sie müssen bedienbar sein, auch ohne Maus. Sie müssen verständlich sein, mit klarer Sprache und nachvollziehbaren Fehlermeldungen. Und sie müssen robust sein, also mit Hilfstechnologien wie Screenreadern zuverlässig funktionieren. Maßgeblich ist in der Regel die Konformitätsstufe AA.

Typische Barrieren in Shops und Buchungs­strecken

In der Praxis sind es oft dieselben Stellen, an denen Menschen scheitern:

  • Cookie-Banner oder Pop-ups, die sich nicht per Tastatur schließen lassen
  • Formularfelder ohne zugeordnete Beschriftung
  • Fehlermeldungen, die nur durch rote Farbe erkennbar sind
  • ein unsichtbarer Tastaturfokus – Nutzer wissen nicht, wo sie sich befinden
  • Bilder und Icons ohne Textalternative, etwa der Warenkorb-Button
  • CAPTCHAs ohne barrierefreie Alternative
  • Zeitlimits im Bestellprozess ohne Möglichkeit zur Verlängerung

Was für Apps gilt

Für Apps gelten dieselben Grundsätze. Zusätzlich kommt es darauf an, die Bedienungshilfen der Betriebssysteme zu unterstützen: Screenreader wie VoiceOver auf iOS und TalkBack auf Android, dynamische Schriftgrößen, ausreichend große Touch-Flächen und Bedienbarkeit im Hoch- und Querformat. Wer Apps mit Cross-Platform-Frameworks entwickelt, sollte prüfen, ob die verwendeten Komponenten diese Funktionen sauber unterstützen. Testen Sie Apps deshalb auch mit eingeschaltetem Screenreader und vergrößerter Schrift – viele Probleme fallen dabei sofort auf.

Was bei Verstößen droht

Die Einhaltung überwachen die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Sie können Nachbesserungen verlangen und bei Verstößen Bußgelder verhängen; im äußersten Fall kann ein Angebot untersagt werden. Zudem können Verbraucher und anerkannte Verbände die Behörde auffordern, tätig zu werden. Wer früh handelt, kann die Umsetzung in Ruhe planen, statt unter Zeitdruck nachzubessern.

Pragmatisch starten

Am Anfang steht eine Prüfung der bestehenden Website oder App. Daraus ergibt sich eine priorisierte Liste: zuerst die Hürden, die den Kauf- oder Buchungsprozess blockieren, dann der Rest.

  1. Prüfen: automatisierte Tests als Einstieg, ergänzt durch eine manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader – automatische Tools finden nur einen Teil der Probleme.
  2. Priorisieren: Barrieren im Bestell- oder Buchungsprozess zuerst beheben.
  3. Umsetzen: Komponenten wie Buttons, Formulare und Navigation einmal richtig bauen und überall wiederverwenden.
  4. Dokumentieren: die Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, inklusive Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen.
  5. Dranbleiben: Barrierefreiheit bei jedem neuen Inhalt und jedem Release mitprüfen.

Die Erklärung zur Barriere­freiheit

Zu den Pflichten gehört, Informationen zur Barrierefreiheit des Angebots bereitzustellen. Darin beschreiben Sie in verständlicher Sprache, wie Ihr Angebot die Anforderungen erfüllt. Ehrlichkeit zahlt sich aus: Bekannte Einschränkungen zu benennen und einen Kontakt für Rückmeldungen anzubieten, schafft Vertrauen und zeigt, dass Sie das Thema ernst nehmen.

Barriere­freiheit im Redaktions­alltag

Technik ist nur die halbe Miete. Auch Inhalte müssen barrierefrei sein – und die entstehen oft im Tagesgeschäft. Wer Texte, Bilder und Dokumente pflegt, sollte ein paar Grundregeln kennen:

  • Überschriften in der richtigen Reihenfolge verwenden, nicht nur zur Gestaltung
  • aussagekräftige Alternativtexte für Bilder schreiben
  • Linktexte wählen, die auch ohne Kontext verständlich sind – statt „hier klicken“
  • PDF-Dokumente barrierefrei erstellen oder Inhalte direkt als Webseite anbieten
  • Videos mit Untertiteln versehen

Eine kurze Schulung für das Redaktionsteam und ein CMS, das Pflichtfelder wie Alternativtexte einfordert, verhindern, dass neue Barrieren entstehen.

Barriere­freiheit von Anfang an mitdenken

Am günstigsten ist Barrierefreiheit, wenn sie von Beginn an Teil von Design und Entwicklung ist. Ein Designsystem mit geprüften Farben, Schriftgrößen und Komponenten verhindert, dass Barrieren überhaupt entstehen. Bei einem anstehenden Relaunch sollten Sie Barrierefreiheit deshalb direkt als Anforderung festschreiben, statt sie später nachzurüsten. Gemeinsam mit LOMA DESIGN verankern wir das im UI/UX-Design und setzen es in der Webentwicklung technisch sauber um.

Ein angenehmer Nebeneffekt: Viele Maßnahmen für Barrierefreiheit verbessern auch Suchmaschinenoptimierung und Nutzerführung – etwa eine saubere Überschriftenstruktur, aussagekräftige Linktexte oder verständliche Formulare.

Checkliste: Barriere­freiheit nach BFSG

  • prüfen, ob Ihr Angebot unter das BFSG fällt
  • Website, Shop und App nach WCAG prüfen lassen
  • Kauf- und Buchungsprozess vollständig per Tastatur testen
  • Kontraste, Alternativtexte und Formularbeschriftungen korrigieren
  • die Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen
  • Barrierefreiheit als festen Bestandteil von Redaktion und Releases verankern

Fazit

Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht, sondern verbessert die Nutzbarkeit für alle. Wir prüfen Ihre Website, Ihren Online-Shop oder Ihre App und setzen die nötigen Anpassungen um – gemeinsam mit LOMA DESIGN.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Das Gesetz zielt auf Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Reine B2B-Angebote stehen in der Regel nicht im Fokus. Ob Ihr Angebot erfasst ist, sollten Sie im Zweifel rechtlich prüfen lassen.

In der Praxis dienen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) als Maßstab, in der Regel auf Konformitätsstufe AA. Sie beschreiben, wie Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust werden.

In der Regel nicht. Overlays können einzelne Darstellungen anpassen, beheben aber keine Fehler in Struktur, Formularen oder Tastaturbedienung. Nachhaltig ist eine Umsetzung im Design und im Code.

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Begriffe aus diesem Beitrag kurz erklärt

Sebastian MandlmeirRedaktion Nano ConceptsFachbeiträge aus der Praxis – verantwortet von Sebastian Mandlmeir, Geschäftsführer

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