Digital-Lexikon · Sicherheit

Was ist ein DDoS-Angriff?

Kurz erklärt

Ein DDoS-Angriff (Distributed Denial of Service) überlastet Server, Netzwerke oder Websites gezielt mit einer Flut von Anfragen aus vielen Quellen gleichzeitig. Dadurch werden Dienste für echte Nutzer langsam oder unerreichbar. Die Anfragen stammen meist von einem Botnetz aus ferngesteuerten Geräten.

Kategorie SicherheitLesezeit ca. 2 Min.Stand 16. Oktober 2026
Beitragsbild: DDoS-Angriff

DDoS: Definition und Ziel

„Distributed Denial of Service“ bedeutet verteilte Dienstverweigerung. Das Ziel ist nicht Datendiebstahl, sondern die Verfügbarkeit: Der Dienst soll so überlastet werden, dass er für berechtigte Nutzer nicht mehr funktioniert. Das trifft Onlineshops, Buchungssysteme, Kundenportale und Schnittstellen. Während der Störung entgehen Umsätze, und Support und Ruf leiden.

Die Angriffe kommen aus einem Botnetz: tausenden gekaperten PCs, Routern, Kameras oder Servern, die ein Täter fernsteuert. Weil die Anfragen von vielen Adressen stammen, lässt sich der Angriff nicht einfach durch das Sperren einer einzelnen IP-Adresse stoppen. Motive reichen von Erpressung über Rache und Wettbewerb bis zur Ablenkung von anderen Angriffen.

Arten von DDoS-Angriffen

Angriffe zielen auf verschiedene Schichten. Volumetrische Angriffe füllen die Bandbreite mit Datenmassen, oft über Verstärkungseffekte etwa bei DNS-Abfragen. Protokollangriffe wie die SYN-Flood erschöpfen Verbindungstabellen von Firewalls und Servern. Angriffe auf Anwendungsebene senden scheinbar normale Anfragen, die den Server aufwendig rechnen lassen, und sind schwer von echtem Verkehr zu unterscheiden. Oft werden mehrere Methoden gleichzeitig eingesetzt, um die Abwehr zu überfordern.

  • Volumetrisch: Die Bandbreite wird mit Datenmassen gesättigt
  • Protokoll: Verbindungstabellen und Netzwerkgeräte werden erschöpft, etwa durch SYN-Flood
  • Anwendungsebene: Scheinbar normale HTTP-Anfragen überlasten Datenbank oder Suche
  • Multi-Vektor: Mehrere Methoden werden gleichzeitig kombiniert

Praxis­bei­spiel: Online­shop vor dem Weih­nachtsge­schäft

Ein Spielwarenhändler erhält Anfang Dezember eine Mail: Zahle, oder die Website geht offline. Kurz darauf bricht der Shop zusammen – mitten im umsatzstärksten Monat. Der eigene Server mit begrenzter Bandbreite kann dem Ansturm nichts entgegensetzen, und selbst der Hoster drosselt den Anschluss, um andere Kunden zu schützen.

Hätte der Händler vorgesorgt, liefe der Shop hinter einem Anbieter mit DDoS-Schutz, der die Flut in seinem Netz herausfiltert, bevor sie den Server erreicht. Ein Notfallplan mit Ansprechpartnern, Statusseite und Kundenkommunikation hilft zusätzlich. Auf die Forderung geht man nicht ein, sondern erstattet Anzeige.

Schutz, Grenzen und Umsetzung

Vollständig verhindern lassen sich DDoS-Angriffe nicht, wohl aber abmildern. Wirksam sind ein vorgeschaltetes Content Delivery Network oder ein spezialisierter Anti-DDoS-Dienst mit großer Kapazität, eine WAF mit Ratenbegrenzung, skalierbare Infrastruktur, Caching und ein Server, dessen echte Adresse nicht öffentlich bekannt ist. Genauso wichtig sind Überwachung und ein abgestimmter Notfallplan mit dem Hoster.

Nano Concepts plant die Absicherung von Shops und Webanwendungen gegen Überlastung, richtet Schutz und Monitoring ein und erstellt gemeinsam mit Ihnen einen Ablauf für den Ernstfall: wer wen informiert, was Kunden mitgeteilt wird und wann auf welche Schutzmaßnahme umgeschaltet wird. So bleibt Ihr Unternehmen auch unter Druck handlungsfähig.

Häufige Fragen zu DDoS-Angriff

Bei einem DoS-Angriff kommt die Überlastung von einer einzelnen Quelle, bei einem DDoS-Angriff von sehr vielen gleichzeitig, meist einem Botnetz. Letzterer ist deutlich schwerer abzuwehren, weil sich die Anfragen nicht einfach über eine einzelne Adresse sperren lassen.

Typische Anzeichen sind plötzlich stark ansteigender Verkehr aus ungewöhnlichen Regionen oder zu ungewöhnlichen Zeiten, extrem langsame oder nicht erreichbare Seiten, hohe Serverlast ohne entsprechende Bestellungen und viele Anfragen auf dieselbe Adresse. Monitoring und Logs helfen, Angriff und echten Ansturm zu unterscheiden.

Das gezielte Lahmlegen fremder IT-Systeme kann in Deutschland als Computersabotage nach § 303b StGB strafbar sein. Betroffene sollten den Angriff dokumentieren und Anzeige erstatten. Die rechtliche Einordnung im Einzelfall sollte eine Rechtsberatung vornehmen.

Viele Hoster bieten Basisschutz auf Netzwerkebene, der große Angriffe teilweise abfängt. Der Schutz hat Grenzen bei Umfang und bei Angriffen auf die Anwendungsebene. Fragen Sie nach Kapazität, Reaktionszeit und Kosten im Angriffsfall und ergänzen Sie ihn bei kritischen Diensten durch einen spezialisierten Anbieter.

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