Digital-Lexikon · Recht & Compliance

Was ist eine Barriere­frei­heitser­klä­rung?

Kurz erklärt

Eine Barrierefreiheitserklärung ist eine öffentlich zugängliche Erklärung auf einer Website oder in einer App, die den Stand der Barrierefreiheit beschreibt: erfüllte und nicht erfüllte Anforderungen, Begründungen, Prüfdatum und eine Kontaktmöglichkeit. Öffentliche Stellen müssen sie veröffentlichen; Unternehmen nutzen sie häufig für ihre BFSG-Informationspflichten.

Kategorie Recht & ComplianceLesezeit ca. 3 Min.Stand 16. Oktober 2026
Beitragsbild: Barrierefreiheitserklärung

Barriere­frei­heitser­klä­rung: Definition und Pflicht

Die Barrierefreiheitserklärung stammt aus dem Recht für öffentliche Stellen (BGG und BITV 2.0, auf Grundlage der EU-Richtlinie 2016/2102): Behörden müssen auf ihren Websites und Apps eine Erklärung nach einem europäischen Muster veröffentlichen. Sie macht transparent, wie weit ein Angebot barrierefrei ist und wo noch Mängel bestehen.

Für private Unternehmen sieht das BFSG keine Erklärung in genau dieser Form vor, wohl aber Informationspflichten: Dienstleister müssen Verbraucher darüber informieren, wie ihr Angebot die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, etwa in den AGB oder an anderer klar erkennbarer Stelle. In der Praxis hat sich dafür eine eigene Seite „Barrierefreiheit“ durchgesetzt, die sich am Aufbau der Erklärung orientiert.

Inhalt: Was in die Erklärung gehört

Eine gute Erklärung ist konkret statt allgemein. Sie benennt, was geprüft wurde, wie der Stand ist und wie Besucher auf Barrieren hinweisen können. Maßgeblich ist der tatsächliche Prüfstand, nicht der Anspruch. Das Muster für öffentliche Stellen liefert dafür eine gute Orientierung.

  • Geltungsbereich: welche Website, Apps oder Dienste gemeint sind
  • Konformitätsstatus: vollständig, teilweise oder nicht vereinbar mit den Anforderungen
  • Konkrete nicht barrierefreie Inhalte mit Begründung und, falls möglich, Alternativen
  • Datum der Erstellung oder letzten Überprüfung und Prüfmethode
  • Kontakt für Rückmeldungen zu Barrieren
  • Bei öffentlichen Stellen zusätzlich: Hinweis auf das Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren

Praxis­bei­spiel: Betreiber mehrerer Fitness­stu­dios

Ein Betreiber mehrerer Fitnessstudios verkauft Mitgliedschaften und Kursplätze online. Eine Prüfung zeigt, dass der Kursplan für Screenreader schlecht aufgebaut ist, Videos keine Untertitel haben und die Hausordnung nur als nicht zugängliches PDF vorliegt. Der Betreiber behebt zuerst den Kursplan, weil dort die Buchung stattfindet und Besucher ohne Barrierefreiheit am schnellsten ausgeschlossen würden.

Die Seite „Barrierefreiheit“ nennt den Status „teilweise barrierefrei“, listet die offenen Punkte mit Zeitplan auf, gibt das Prüfdatum an und bietet eine E-Mail-Adresse für Hinweise. Eingehende Rückmeldungen werden innerhalb weniger Werktage beantwortet. So ist transparent, wo das Angebot steht und woran gearbeitet wird.

Typische Fehler und Grenzen

Häufige Fehler sind eine Erklärung ohne vorherige Prüfung, die pauschale Behauptung „vollständig barrierefrei“, fehlende Datumsangaben, eine Kontaktadresse, die nie beantwortet wird, und eine Seite, die im Footer nicht verlinkt ist. Falsche Angaben können als irreführend beanstandet werden und das Vertrauen der Besucher beschädigen.

Die Erklärung ersetzt nicht die Umsetzung. Sie dokumentiert den Stand, behebt aber keine Barrieren und ist keine Haftungsfreistellung. Ändert sich die Website, etwa durch einen Relaunch oder neue Funktionen, muss auch die Erklärung angepasst werden, damit sie dem tatsächlichen Stand entspricht.

Worauf Unternehmen achten sollten

Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Angebot unter das BFSG fällt. Lassen Sie dann einen Test mit Tastatur, Screenreader und Prüfwerkzeugen durchführen und halten Sie das Ergebnis fest. Verlinken Sie die Seite im Footer, aktualisieren Sie sie nach jedem größeren Relaunch und beantworten Sie Rückmeldungen zügig. Nano Concepts begleitet Prüfung, Umsetzung und technische Einbindung der Seite. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu Barriere­frei­heitser­klä­rung

Für öffentliche Stellen ist sie Pflicht. Unternehmen trifft sie nur mittelbar: Fällt ihr Angebot unter das BFSG, müssen sie Verbraucher über die Barrierefreiheit informieren. Eine eigene Erklärungsseite ist dafür die in der Praxis übliche Lösung.

Sie sollte leicht auffindbar sein, üblicherweise über einen Link im Footer jeder Seite. Bei Apps gehört sie in die Store-Beschreibung oder in einen gut erreichbaren Menüpunkt. Die Seite selbst muss ebenfalls barrierefrei zugänglich sein.

Mindestens bei jeder wesentlichen Änderung der Website oder des Angebots und nach neuen Prüfungen. Das Datum der letzten Überprüfung sollte sichtbar sein, damit Besucher erkennen, wie aktuell die Angaben sind.

Nicht zwingend. Eine Selbstbewertung ist möglich, sollte aber nachvollziehbar dokumentiert sein, damit die Angaben belegbar bleiben. Ein Test durch unabhängige Fachleute erhöht die Glaubwürdigkeit und deckt Probleme auf, die internen Teams oft entgehen.

Passende Leistungen

Verwandte Begriffe

Relevant für diese Branchen

Passende Magazin-Beiträge

In 60 Sekunden zum passenden Angebot

Bedarfsanalyse: Barriere­frei­heitser­klä­rung

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung.

Projekt anfragen