Digital-Lexikon · Recht & Compliance

Was ist der EU AI Act (KI-Verordnung)?

Kurz erklärt

Der EU AI Act (KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689) ist das erste umfassende KI-Gesetz der EU. Er ordnet KI-Systeme nach Risiko ein, verbietet bestimmte Praktiken und regelt Pflichten für Anbieter und Betreiber, etwa Transparenz, KI-Kompetenz und menschliche Aufsicht.

Kategorie Recht & ComplianceLesezeit ca. 3 Min.Stand 16. Oktober 2026
Beitragsbild: EU AI Act (KI-Verordnung)

EU AI Act: Definition und Ziel

Der EU AI Act ist seit 01.08.2024 in Kraft und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Er soll Innovation ermöglichen und zugleich Grundrechte, Sicherheit und Vertrauen schützen. Anders als die DSGVO knüpft er nicht an personenbezogene Daten an, sondern an den Einsatz von KI-Systemen und deren Risiko.

Die Pflichten gelten gestaffelt: Verbote und die Pflicht zur KI-Kompetenz seit 02.02.2025, Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit 02.08.2025 und der Großteil der übrigen Vorschriften ab 02.08.2026; für Hochrisiko-Systeme in Produkten folgen weitere Fristen. Für einzelne Pflichten gibt es Übergangsregeln und Änderungsvorschläge, der aktuelle Stand sollte geprüft werden.

Risikostufen und Rollen

Die Verordnung unterscheidet vier Stufen. Verboten sind unannehmbare Risiken, etwa Social Scoring oder manipulative Systeme. Hochrisiko-Systeme, zum Beispiel für Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung oder Bildung, unterliegen strengen Anforderungen. Für Systeme wie Chatbots gelten Transparenzpflichten. Die meisten übrigen Anwendungen mit minimalem Risiko bleiben weitgehend frei.

Wichtig ist die Rolle: Anbieter entwickeln ein KI-System oder bringen es unter eigenem Namen auf den Markt, Betreiber setzen es in eigener Verantwortung ein. Die meisten mittelständischen Unternehmen sind Betreiber. Wer ein System wesentlich verändert oder unter eigener Marke anbietet, kann aber selbst zum Anbieter werden.

Praxis­bei­spiel: Ein Zulieferer prüft seine KI-Nutzung

Ein Zulieferer mit mehreren hundert Beschäftigten nutzt drei KI-Anwendungen: einen Chatbot im Kundenservice, einen Textassistenten für interne Dokumente und ein Tool, das Bewerbungen vorsortiert. Der Chatbot braucht einen Hinweis, dass Nutzer mit einer KI sprechen. Der Textassistent ist unkritisch, erfordert aber geschulte Mitarbeitende.

Die Bewerbervorauswahl fällt voraussichtlich in die Hochrisiko-Kategorie. Der Betrieb muss sie nach Anleitung einsetzen, menschliche Aufsicht sicherstellen, Protokolle aufbewahren und Beschäftigte informieren. Viele Unternehmen entscheiden sich hier bewusst für eine menschliche Vorauswahl oder einen geprüften Anbieter. Entscheidend ist, die Einstufung sauber zu begründen und festzuhalten, wer im Haus für Einsatz und Kontrolle verantwortlich ist.

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme aller KI-Anwendungen, einschließlich Funktionen in eingekaufter Software. Ordnen Sie sie Risikostufe und Rolle zu, benennen Sie Verantwortliche, schulen Sie Mitarbeitende und dokumentieren Sie das Ergebnis. Bei verbotenen Praktiken drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Nano Concepts hilft bei der technischen Bestandsaufnahme, bei Transparenzhinweisen und bei der Protokollierung in KI-Anwendungen. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall sollten Sie mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt klären, damit Einstufung und Pflichten zu Ihrem konkreten Einsatz passen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

  • Alle eingesetzten KI-Systeme erfassen und einer Risikostufe zuordnen
  • Rolle klären: Anbieter oder Betreiber
  • Mitarbeitende schulen und KI-Kompetenz dokumentieren
  • Transparenzhinweise bei Chatbots und KI-Inhalten einplanen
  • Anbieter nach Konformität und Dokumentation fragen

Häufige Fragen zu EU AI Act (KI-Verordnung)

Für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die in der EU genutzt werden, auch wenn das Unternehmen außerhalb der EU sitzt. Auch Mittelständler, die KI nur einkaufen und einsetzen, sind als Betreiber betroffen, wenn auch mit geringeren Pflichten als Anbieter.

Seit 02.02.2025 müssen Anbieter und Betreiber dafür sorgen, dass Beschäftigte und andere Personen, die mit KI-Systemen arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Das gelingt durch Schulungen und klare Regeln, angepasst an Aufgabe und Vorkenntnisse.

Ja, im Sinne der Verordnung sind das KI-Systeme beziehungsweise Modelle. Meist gelten Transparenzpflichten, etwa dass Nutzer erkennen, dass sie mit einer KI interagieren. Strengere Pflichten greifen nur, wenn der Einsatzzweck als Hochrisiko eingestuft ist.

Die Bußgelder sind gestaffelt. Bei verbotenen Praktiken sind bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich, bei anderen Verstößen niedrigere Höchstbeträge. Maßgeblich ist, was die Aufsichtsbehörden im Einzelfall festsetzen.

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